E-Invoicing
E-Rechnungspflicht nach Ländern.Wann gilt was?
Deutschland, Frankreich, Polen, Italien und 15 weitere Länder – wann welche Stufe greift, nach welchem Modell und mit welcher Behörde dahinter. Jede Angabe einzeln gegen Fachquellen geprüft.
Jedes Land baut sein eigenes Modell – vom Clearing über Peppol bis zur reinen Meldepflicht. Klicken Sie ein Land an, filtern Sie nach Jahr oder suchen Sie direkt.
Auch relevant
- bereits in Kraft
- kommt noch
29 EintragEinträge
Brasilien
NF-e für Waren, NFS-e für Dienstleistungen – jede Rechnung wird vor dem Versand freigegeben.
seit 2008
Clearing
Mexiko
CFDI über die Steuerbehörde SAT, verpflichtend für alle Unternehmen.
seit 2014
Clearing
Italien
B2B-Pflicht über die Plattform SdI – das älteste Clearing-Modell Europas.
Agenzia delle Entrateseit Januar 2019
Clearing (SdI)
Indien
GST-E-Invoicing über das IRP, in Stufen auf immer kleinere Umsatzschwellen ausgeweitet.
GST e-Invoice Portalseit Oktober 2020
Clearing (IRP)
Saudi-Arabien
ZATCA-Integration in Wellen: Welle 24 (ab 375.000 SAR) bis Juni 2026, Welle 25 (ab 187.500 SAR) bis Februar 2027.
ZATCAseit 2021, Wellen laufen
Clearing (ZATCA)
Rumänien
RO e-Factura: Meldepflicht seit Januar 2024, vollständige Clearance seit Juli 2024.
Finanzministerium (e-Factura)seit Januar 2024
Clearing
Deutschland
Empfangspflicht: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen nach EN 16931 annehmen können.
Bundesfinanzministeriumseit Januar 2025
Post-Audit
Belgien
B2B-Pflicht für alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, ausgeliefert über Peppol.
einvoice.belgium.beseit Januar 2026
Peppol
Kroatien
eRačun im Rahmen der Fiskalisierung 2.0 – strukturierte B2B-Rechnungen mit Echtzeitmeldung.
Porezna upravaseit Januar 2026
Clearing
Malaysia
MyInvois für Unternehmen ab 1 Mio. RM Umsatz; kleinere Unternehmen bleiben dauerhaft befreit.
LHDNseit Januar 2026
Clearing
Polen
KSeF: Großunternehmen seit Februar, seit April 2026 alle übrigen VAT-Unternehmen außer Kleinstbetrieben.
KSeF (Finanzministerium)seit Februar 2026
Clearing (KSeF)
Griechenland
Erste Stufe für Unternehmen ab 1 Mio. € Umsatz – vom ursprünglichen Februartermin verschoben, Übergangsfrist lief bis Mai 2026.
AADE (myDATA)seit 2. März 2026
Peppol + myDATA
Frankreich
Alle Unternehmen müssen empfangen können; Groß- und Mittelunternehmen müssen ausstellen und melden. Sanktionen greifen kulant erst ab 2027.
impots.gouv.fr1. September 2026
Plattformmodell
1. Oktober 2026
Peppol + myDATA
Deutschland
Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.
Bundesfinanzministerium1. Januar 2027
Post-Audit
1. Januar 2027
Meldung (CTC)
Portugal
PDF-Rechnungen brauchen dann eine qualifizierte elektronische Signatur – bereits mehrfach verschoben.
Portal das Finanças1. Januar 2027
Signatur/SAF-T
1. Januar 2027
Clearing (KSeF)
Estland
Allgemeine B2B-Pflicht angekündigt; bislang gilt nur ein Anspruch registrierter Empfänger auf die E-Rechnung.
MTAgeplant 2027
Peppol
Frankreich
Zweite Stufe: kleine und mittlere Unternehmen sowie nicht ansässige Steuerpflichtige.
impots.gouv.fr1. September 2027
Plattformmodell
Spanien
Crea y Crece: zwölf Monate nach Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 238/2026 für Unternehmen über 8 Mio. € Umsatz.
Agencia Tributariavoraussichtlich Oktober 2027
Meldung (CTC)
Deutschland
Ausstellungspflicht für alle Unternehmen; auch EDI-Verfahren müssen dann EN 16931 erfüllen.
Bundesfinanzministerium1. Januar 2028
Post-Audit
Lettland
B2B-Pflicht, von 2026 verschoben; die Meldung an den Fiskus gilt im B2G bereits seit Januar 2026.
VID1. Januar 2028
Peppol
Slowenien
B2B-Pflicht nach dem Gesetz vom Oktober 2025 – von 2027 verschoben, die geplante CTC-Meldung entfiel.
FURS1. Januar 2028
Peppol
voraussichtlich Oktober 2028
Meldung (CTC)
Irland
Start mit großen Unternehmen, weitere Gruppen ab November 2029 – ausgerichtet am ViDA-Zeitplan.
Revenue (VAT Modernisation)November 2028
Peppol
Vereinigtes Königreich
Im Budget 2025 angekündigte B2B- und B2G-Pflicht für umsatzsteuerrelevante Umsätze.
gov.uk (Konsultation)1. April 2029
Peppol
EU (ViDA)
Digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze, E-Rechnung nach EN 16931 verpflichtend.
Europäische Kommission (ViDA)Juli 2030
DRR
EU (ViDA)
Nationale Bestandssysteme – Italien, Frankreich, Polen, Deutschland und andere – müssen auf den EU-Standard einschwenken.
Europäische Kommission (ViDA)2035
Angleichung
Stand: August 2026, jede Angabe einzeln gegen Fachquellen geprüft. Fristen in diesem Feld werden regelmäßig verschoben – Griechenland, Slowenien, Lettland, Portugal und Spanien allein in den letzten zwei Jahren. Verbindlich ist immer die aktuelle Gesetzeslage im jeweiligen Land; diese Übersicht ist eine Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Und was heißt das für Ihren SAP-Rechnungseingang?
Termine allein lösen nichts. Entscheidend ist, welche Formate Sie empfangen können, über welchen Weg sie hereinkommen und ob Ihr VIM daraus einen geprüften, gebuchten Beleg macht. Genau darum geht es auf der Hauptseite – und im Erstgespräch.
Eine gute Nachricht vorweg
Für Italien, Frankreich, Deutschland, Polen, Rumänien, Spanien, die Schweiz, Mexiko, Vietnam, Indien und China liefert OpenText VIM fertige XML-Zuordnungen in der Standardauslieferung, dazu ein generisches UBL-Mapping für die Niederlande, Belgien und Japan (Stand 25.4). Für diese Länder lautet die Frage nicht, ob VIM das kann – sondern wie sauber Ihr Eingang konfiguriert ist.
Rechtlicher Hinweis
Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Was Sie hier lesen, ist eine fachliche Orientierung aus der Praxis der SAP-VIM-Beratung – keine Rechts-, Steuer- oder Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater und dürfen und wollen in diesen Fragen nicht beraten.
Alle Angaben zu Fristen, Pflichten, Formaten und Ländern haben wir nach bestem Wissen recherchiert (Stand: August 2026). Dieses Rechtsgebiet ändert sich laufend: Termine werden verschoben, Schwellenwerte angepasst, Verordnungen nachgeschärft. Einzelne Angaben können deshalb trotz aller Sorgfalt fehlerhaft, unvollständig oder überholt sein. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir nicht, eine Haftung für Entscheidungen auf Basis dieser Seite ist ausgeschlossen.
Verbindlich ist allein die jeweils geltende Gesetzeslage im betreffenden Land. Für Ihre konkrete Situation – insbesondere zu steuerlichen und rechtlichen Pflichten Ihres Unternehmens – ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu. Unsere Rolle ist die technische Umsetzung im SAP-System, nicht die rechtliche Bewertung.